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zum
Nachdenken:
Wie der neue Papst gewählt wird
Der Papst geniesst als Oberhaupt einer hierarchisch verfassten Kirche die Stellung eines absoluten Monarchen. Nach geltendem Kirchenrecht „verfügt er kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann”. Diese volle und höchste Gewalt in der Kirche erhält der Papst durch die Annahme der rechtmässig erfolgten Wahl. Das Funktionieren der Papstwahl beruht auf der Kombination dreier Wahlprinzipien aus dem Mittelalter: des Kardinalskollegiums als Wählergremium, des Quorums der Zweidrittelmehrheit und der Durchführung der Wahl in Form des Konklaves. Die Papstwahl perpetuiert die im kanonischen Recht vorgesehene absolutistische Stellung des Kirchenhauptes im doppelten Sinne. Indem der Papst die Kardinäle ernennt, kreiert er selber jenes Wahlgremium, das später einmal seinen Nachfolger wählen wird. Und gleichzeitig bezeichnet er durch die Zusammensetzung des Wählergremiums in kooptationsähnlicherweise [a] auch den Kreis seiner potentiellen Nachfolger.
hier nicht veröffentlicht
wegen der für die gemeinnützige WfGW unbezahlbaren Publikationsgebühr
Fritz Rigendinger [b]
in »Neue Zürcher Zeitung« Nr.77/4.Apr.2005
Unsere Anmerkungen
a] ähnlich der Konstituierung des Vorstands der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft
b] Rigendinger lehrt derzeit Geschichte an der HTW (Hochschule für Technik und Wirtschaft) in Chur.
Anhang: Die Enzykliken von Johannes Paul II.