zum IMPRESSUM
Zitatensammlung
Teil 2
Zitat von Michael ESFELD zur
OFFENEN und GESCHLOSSENEN GESELLSCHAFT
1 Wie nach dem Ersten und dem zweiten Weltkrieg, stehen wir heute erneut vor einer Weichenstellung zwischen einer offenen und einer geschlossenen Gesellschaft. Die offene Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie jeden Menschen als Person anerkennt: Die Person hat eine unveräußerliche Würde. Sie hat die Freiheit, ihr Leben nach eigenem Ermessen zu gestalten, ebenso wie die Verantwortung, für ihr Handeln auf Verlangen Rechenschaft abzulegen. Freiheit ist die Condition humaine. Wenn wir denken und handeln, sind wir frei. Das ist deshalb so, weil man für Gedanken und Handlungen - und nur für diese - Gründe und damit Rechtfertigungen verlangen kann. Für Verhalten, das eine Reaktion auf biologische Reize und Begierden ist, ergibt es hingegen keinen Sinn, Gründe zu verlangen. Frei sind wir, weil die Spezies Mensch sich in der Evolution von dem Zwang befreit hat, einer bloßen Reaktion auf Reize unterworfen zu sein.
2 Aus dieser Freiheit ergeben sich Grundrechte. Das sind Rechte der Abwehr gegen äußere Eingriffe in die eigene Urteilsbildung darüber, wie man sein Leben gestalten will. In der Philosophie werden diese Grundrechte so gedacht, dass sie mit der Existenz von Personen gegeben sind, also nicht vom positiven Recht eines Staates und kontingenten historischen Umständen abhängen. So zum Beispiel im Naturrecht seit der Antike; in der Aufklärung, die universelle Menschenrechte politisch einforderte, die für alle Menschen in gleicher Weise gelten und unter anderem zur Abschaffung der Sklaverei führten; bei Kant, dessen kategorischer Imperativ fordert, Menschen stets als Zweck an sich selbst und nie nur als Mittel zu einem Zweck zu behandeln; im 20. Jahrhundert unter anderem auch in der Diskursethik von Karl-Otto Apel oder der Theorie der Gerechtigkeit von John Rawls. Der Staat ist ein Rechtsstaat, der diese Rechte schützt; er lenkt die Gesellschaft nicht, sondern lässt den Menschen freien Lauf, ihre sozialen Beziehungen zu gestalten.
3 Die geschlossene Gesellschaft zeichnet sich hingegen dadurch aus, dass sie ein bestimmtes Gut - wie heute Gesundheitsschutz oder Klimaschutz [als Ideologie] - in dem Sinne absolut setzt, dass sie es über Grundrechte und Menschenwürde stellt. Die Gewährung von Grundrechten und der Respekt der Menschenwürde zur individuellen Lebensgestaltung werden von Bedingungen abhängig gemacht, die eine Allianz von Experten, Poltikerinnen und Wirtschaftführern zusammen mit den Mainstreammedien festsetzt als angeblich erforderlich, um dieses Gut zu schützen. Der Zugang zum gesellschaftlichen Leben wird durch diese Bedingungen reglementiert und in einem Impfpass, einem Nachhaltigkeitspass oder generell einem sozialen Pass zertifiziert. Das ist ein Totalitarismus: Das gesamte gesellschaftliche Leben bis hin zur familiären und individuellen Lebensgestaltung wird durch diese Elite im Verbund mit den Leitmedien gesteuert.
4 Es zeichnet sich jedoch schon heute wieder das altbekannte Resultat ab: Wenn man Wert X - hier Gesundheitsschutz oder Klimaschutz - über Menschenwürde und Grundrecht setzt, dann zerstört man nicht nur diese, sondern erzielt im Endeffekt auch ein schlechtes Resultat in Bezug auf X. In diesem Falle sind das gravierende negative Effekte für den Gesundheitsschutz, für die gesamte Bevölkerung und weltweit betrachtet infolge der verheerenden Schäden, welche die sogenannten Corona-Schutzmaßnahmen anrichten; ebenso die Vergeudung immenser Summen in fehlgesteuerte Energiewenden zur angeblichen Rettung des Weltklimas, welche den gezielten, lokalen Umweltschutz unterminieren.
5 Es ist höchste Zeit, dass wir uns der Weichenstellung bewusst werden, vor der wir stehen. Dazu ist ein nüchterner Blick erforderlich, der sich nicht von den Ängsten trüben lässt, welche die heutigen Gegner und Gegnerinnen der offenen Gesellschaft in Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Medien schüren, nämlich den Blick und das Vertrauen darauf, was jeden Einzelnen von uns als vernunftbegabtes Lebewesen auszeichnet: die Würde der Person, die in ihrer Freiheit im Denken und Handeln besteht.
in »Das Goetheanum« 18·2021; S.11
https://wfgw.diemorgengab.at/zit/WfGWzit660000021.htm