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Zitatensammlung
Teil 2
Zitat von Johann Gottlieb FICHTE zu
SELBSTSETZUNG und FREIHEIT
I § 1. Erster Lehrsatz
Ein endliches vernünftiges Wesen kann sich selbst nicht setzen, ohne sich eine freie Wirksamkeit zuzuschreiben
Beweis
1 I. Soll ein Vernunftwesen sich als solches setzen, so muß es sich eine Tätigkeit zuschreiben, deren letzter Grund schlechthin in ihm selbst liege. (Beides sind Wechselsätze: einer sagt, was der andere sagt.)
1a In sich selbst zurückgehende Tätigkeit überhaupt (Ichheit, Subjektivität) ist Charakter des Vernunftwesens. Das Setzen seiner selbst (die Reflexion über sich selbst) ist ein Akt dieser Tätigkeit. Diese Reflexion heiße A. Durch den Akt einer solcher Tätigkeit setzt sich das Vernunftwesen. Alle Reflexion geht auf etwas, als auf sein Objekt, B. Was für ein Etwas muß denn das Objekt der geforderten Reflexion A sein? - Das Vernunftwesen soll in ihr sich selbst setzen, sich selbst zum Objekt haben. Aber sein Charakter ist in sich zurückgehende Tätigkeit. Das letzte höchste Substrat B seiner Reflexion auf sich selbst muß demnach auch sein, in sich selbst zurückgehende, sich selbst bestimmende Tätigkeit. Außerdem setzt es sich nicht als Vernunftwesen, und setzt überhaupt sich nicht, welches der Voraussetzung widerspricht.
1b Das aufgestellte Vernunftwesen ist ein endliches. Aber ein endliches Vernunftwesen ist ein solches, das auf nichts reflektieren kann, außer auf ein Begrenztes. Beide Begriffe sind Wechselbegriffe, und einer bedeutet, was der andere bedeutet. Demnach müßte die in sich zurückgehende Tätigkeit B eine begrenzte sein, d. h. es müßte außer ihr noch ein C geben, und durch das Reflektierende zu setzen sein, welches nicht diese Tätigkeit, sondern derselben entgegengesetzt wäre. /18/
2 II. Seine Tätigkeit in der Weltanschauung kann das Vernunftwesen nicht als eine solche setzen;
2a denn diese soll ja vermöge des Begriffs, nicht in das Anschauende zurückgehen; nicht dieses, sondern vielmehr etwas, das außer ihm liegen, und ihm entgegengesetzt sein soll, - eine Welt - zum Objekte haben. -
2b (Hinterher kann das dabei vorkommende Handeln das Anschauen, allerdings dem Vernunftwesen durch sich selbst zugeschrieben, und zum Bewußtsein erhoben werden; das Vernunftwesen kann sich setzen, als das anschauende. Ja, von dem Gesichtspunkte einer transzendentalen Philosophie aus sieht man sogar ein, daß selbst das Anschauen nichts weiter, als ein in sich selbst zurückgehendes Ich, und die Welt nichts weiter sei, als das in seinen ursprünglichen Schranken angeschaute Ich. Dann aber muß das Ich schon für sich selbst da sein, um etwas sich zuschreiben zu können; hier ist nur die Frage davon, wie es ursprünglich für sich selbst da sein könne, und dies ist aus der Weltanschauung nicht zu erklären; sondern diese selbst vielmehr wird erst durch jenes, welches wir aufsuchen, möglich.)
3 III. Aber dasselbe kann eine Tätigkeit, wie wir sie suchen, der Welt, welche das Begrenzende derselben sein würde, entgegensetzen und, um sie entgegensetzen zu können, dieselbe erzeugen; und wenn eine solche Tätigkeit die einzige Bedingung der Möglichkeit des Selbstbewußtseins ist, Selbstbewußtsein aber dem Vernunftwesen nach seinem Begriffe notwendig zukommen muß, so muß das geforderte geschehen.
3a a) Die Tätigkeit des Vernunftwesens in der Weltanschauung, welche uns, die wir philosophieren, aber noch nicht dem Vernunftwesen, über welches wir philosophieren, bekannt sein muß, wenn wir mit unserer Spekulation bis zur Aufstellung eines Naturrechts vorgerückt sind, ist, wenn auch nicht ihrer Form nach, d. i. daß sie überhaupt stattfindet, doch ihrem Inhalte nach, d. i. daß sie nachdem sie nun einmal in einem bestimmten Falle stattfindet, gerade so verfährt, gezwungen und gebunden. Wir müssen die Gegenstände so vorstellen, wie sie unserem Dafürhalten nach, ohne unser /19/ Zutun sind, unser Vorstellen muß sich nach ihrem Sein richten. Eine dieser Tätigkeit entgegengesetzte Tätigkeit müßte mithin in Rücksicht ihres Inhaltes frei sein; es müßte so, oder anders, oder auch noch anders gehandelt werden können.
3b Ferner, die freie Tätigkeit, soll durch die Tätigkeit in der Weltanschauung begrenzt sein, d. h. die Tätigkeit in der Weltanschauung ist selbst jene freie Tätigkeit im Zustande der Gebundenheit; und umgekehrt, die freie Tätigkeit ist die in der Weltanschauung beschäftigte, wenn die Gebundenheit wegfällt: die Objekte sind Objekte lediglich dadurch und insofern, daß sie durch die freie Tätigkeit des Ich nicht dasein sollen, und daß diese aufgehalten und eingeschränkt werden muß, wenn sie da sein sollen. Die freie Tätigkeit aber geht darauf aus, die Objekte, inwiefern sie dieselbe binden, aufzuheben. Sie ist mithin Wirksamkeit auf die Objekte, und die Anschauung ist aufgehobene, durch das Vernunftwesen selbst freiwillig aufgegebene Wirksamkeit.[a]
3c Das ist die zu setzende Tätigkeit B in Beziehung auf die Weltanschauung, und die Welt selbst. Nun aber soll sie notwendig sein ein Zurückgehen des Vernunftwesens in sich selbst, und inwiefern sie auf die Objekte geht, ist sie dies nicht. Sie mußte daher, auf das Vernunftwesen selbst bezogen, sein eine freie Selbstbestimmung zur Wirksamkeit. Inwiefern sie auf das Objekt geht, ist sie bestimmt ihrem Inhalte nach. Dies soll sie ursprünglich, und ihrem Wesen nach, nicht sein; sie wird daher durch sich selbst bestimmt, ist bestimmt und bestimmend zugleich, ist daher recht eigentlich eine in sich selbst zurückgehende Tätigkeit.
3d Systematisch ist das jetzt Gesagte so darzustellen. Die aufzuzeigende Tätigkeit ist dem Anschauen entgegenzusetzen, und ist insofern absolut frei, weil jenes gebunden ist; geht auf das Vernunftwesen, oder was dasselbe gesagt ist, die Tätigkeit geht in sich selbst zurück (denn das Vernunftwesen und seine Tätigkeit sind eins und dasselbe) weil jene auf etwas außer dem Vernunftwesen geht; und ist insofern das Bilden des Begriffes von einer vorgesetzten Wirksamkeit außer uns, oder von einem Zwecke. Zugleich ist sie auf das Anschauen /20/ zu beziehen, d. i. demselben gleich zu setzen; dann ist sie Wirksamkeit auf die Objekte, die aber, welches ja nicht aus der Acht zu lassen, unmittelbar aus dem Begriffe folgt, und, nur aus einem anderen Gesichtspunkte angesehen, dasselbe ist.
3e b) Vermittelst einer solchen Tätigkeit wird das geforderte Selbstbewußtsein möglich. Sie ist etwas, das seinen letzten Grund in dem vernünftigen Wesen selbst hat, und als solches zu setzen ist, vermittelst des möglichen Gegensatzes eines solchen, das seinen Grund nicht in ihm hat. Das Ich (das vernünftige Wesen selbst, als solches) wäre jetzt ein beschränktes bestimmtes, und darum durch die Reflexion zu umfassendes: nämlich das praktische Ich wäre das Ich für die Reflexion, das durch sich selbst gesetzte, und in der Reflexion durch sich zu setzende Ich, und diesem, als logischem Subjekte, könnte in einem möglichen Prädikate etwas beigemessen werden, wie hier die Weltanschauung.
3f c) Nur vermittelst einer solchen Tätigkeit wird das Selbstbewußtsein möglich. Denn in dem Angestellten liegt weiter nicht, als die Merkmale, die wir oben als Bedingungen des Selbstbewußtseins aufgezeigt haben; daß nämlich eine in sich zurückgehende Tätigkeit sei oder eine solche die ihren letzten Grund im Vernunftwesen selbst habe, daß diese endlich sei, und begrenzt, und daß sie als begrenzte, d. h. im Gegensatze und Beziehung mit dem Begrenzenden gesetzt werde, als welches bloß dadurch, daß überhaupt über sie reflektiert wird, geschieht.
4 Mithin wird eine solche Tätigkeit, und das Setzen derselben notwendig angenommen, sowie das Selbstbewußtsein angenommen wird, und beide Begriffe sind identisch.
aus «Grundlage des Naturrechts», S.17ff
a] vgl. G.Scholem zum Weltprozeß
https://wfgw.diemorgengab.at/zit/WfGWzit026870017.htm