Vignette © 2014 by MaSP
Denken ohne Geländer
Norm versus Form

von

Mariela Spacek, BSc

© 2014 by MaSP
Einleitung
1. Stiegen aus Notwendigkeit geboren
2. Richtlinien und ihre Notwendigkeiten
2.1. Der 12-cm-Abstand
3. Norm versus Form
4. Eigenverantwortung des Menschen
5. Schlusswort
Anmerkungen mit Quellenangaben
 
Einleitung
Das Bachelor-Seminar „Moden und Trends in der Architektur” hat genug Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit dem Thema geboten und viele Fragen aufgeworfen. Einen reinen Aufsatz, der lediglich den Seminaranforderungen entspricht, wollte ich nicht abfassen. Vielmehr schwebte mir ein Thema vor, das nicht nur aktuell ist, sondern auch eine Diskussion anregt und sowohl bei mir als auch beim Leser Emotionen hervorruft. Denn das kann neue Beurteilungen wie Erkenntnisse hervorrufen. Dank meiner Berufserfahrung von nun schon sieben Jahren in einem Wiener Architekturbüro und etlicher mitbegleiteter Projekte bin ich bald fündig geworden.
Mein Interesse gilt der Ideenverwandlung, dem in gebaute Realität umgesetzten Entwurf bzw. den Voraussetzungen, die notwendig sind, damit ein Objekt wirklich zu ‚stehen' kommt! Der Weg dorthin wird sich voll allerhand Hindernissen erweisen, vor allem dann, wenn man dem ‚grauen Willen' nicht gebührend Beachtung schenkt. Was ist das für ein ‚grauer Wille' in der Architektur, der so undurchsichtig scheint und deshalb unbeliebt bleibt? Gewiss sind das nicht der Entwurf oder der Bau selbst; auch nicht das Planungs- oder das Konstruktionswissen, die von der Praxis unbedingt gefordert sind; desgleichen nicht die örtlichen Umstände, die Umgebung oder sonstigen Gegebenheiten; ja nicht einmal die finanzierende Bauherrschaft, die mit skurrilen oder gar unrealisierbaren Wünschen oft für Staunen, manchmal für Ärger sorgt. Der eigentliche ‚graue Wille' äussert sich in geschriebenen Gesetzen mit ihren Normierungen, in Bauordnungen mit ihren Richtlinien, im Bewilligungshebel gewisser Behörden. Schließlich gibt es Leute, die dafür bezahlt werden, etwas als ‚schön' oder ‚nicht schön' zu bezeichnen, im oft eingebildeten Sinn des Wortes. Und wenn es um das große öffentliche Interesse geht, dann entscheidet meist keine dafür qualifizierte Persönlichkeit über die Durchführung, sondern eine Volksvertretung, die sich ihre Kompetenz in Sachen Gestaltung und Lagebeurteilung mehr oder weniger am Stammtisch erworben hat.
Dennoch möchte ich klarstellen, dass in den folgenden Ausführungen nicht gegen Normen und Gesetze als solche argumentiert wird, mag dies einem Leser oder einer Leserin auch so vorkommen. Rahmenbedingungen sind für das Bauwesen von grundsätzlicher Bedeutung. Ohne diese Notwendigkeit wäre ein fachgerechter Bau kaum möglich.
Die vorliegende Arbeit handelt nun von Stiegen oder Treppen, Geländern und Handläufen. Diese Themengruppe kommt in der Fachwelt oft zur Sprache und ist einer offenen Diskussion besonders würdig. Überspitzt ausgedrückt läßt sich sagen: Beim Betrachten eines Stiegenaufgangs kann das Können einer Architektin eingeschätzt werden.
1. Stiegen aus Notwendigkeit geboren
Als fester Bestandteil von mehrstöckigen Häusern, hochgelegenen Räumen und Straßenabschnitten sind Stiege oder Treppe aus unserer Vorstellung von Architektur nicht wegzudenken. In der Urzeit wurde die Idee der Stiege vermutlich angesichts einer zu überwindenden Steigung geboren. Schon in früher Zeit finden sich Beispiele von Treppen oder wenigstens Leitern. Ihre Bedeutung nahm fortlaufend zu. Bald erhielt sie neben der Erschließungsfunktion einen Symbolwert und damit repräsentativen Charakter. Vor oder um Tempel, Monumente und Sakralobjekte setzte man abgezählte Stufenreihen, die keineswegs nur zur Überwindung einer Höhe gedacht waren. Ob öffentlich oder privat, die Stiege oder Treppe wurde immer mehr in den Vordergrund gerückt.
In früheren Kulturen deutete die Stufenfolge zudem den Wechsel von einer Ebene in die nächste an. Somit kam ihr auch eine transzendente Bedeutung zu. Man stieg dem ‚Himmel' entgegen, um in das den Göttern geweihte Heiligtum zu gelangen, oder hinab in die Erde. Mit Hilfe der Stiege hat man sakrale Bauten über das gewöhnliche, alltägliche Mass erhoben.
Viele Künstler wie Architekten, Bildhauer, Maler waren von der Treppe fasziniert. Es gibt eine Vielzahl von Kunstwerken, in denen sie selbst oder ihr Besteigen eine tragende Rolle spielen. Die neuzeitliche Psychologie deutet die Treppe als Sinnbild für Fortschritt, ja Erfolg, oder aber für das Hinuntersteigen in die Kellerräume des Unbewussten.
Poseidon-Tempel, Paestum © by Heinz-Josef Lücking

Abb.1 - Poseidon-Tempel von Paestum
Athanasius Kircher, 1679: Turm zu Babel © in Rudovsky: op.cit.
  Abb.2 - Turm zu Babel
Sacré-Cœur, Paris © by gingo biloba
Abb. 3 - Sacré-Cœur auf dem Montmartre, Paris
In der Architektur galt die Stiege lange Zeit als eins der bedeutendsten Bauelemente. Heute noch bestaunen wir die alte Handwerkskunst des Treppenbauens in Holz oder Stein. Treppe, Geländer und Handläufe wurden auf die mannigfaltigste Weise entworfen und gebaut, in manchen Fällen als ob es fast keine Schweregesetze gab. Nicht nur die Gestaltungskraft war hier gefragt, sondern auch im hohen Mass das Konstruktionsvermögen.
Immer noch kann eine Stiege beeindrucken. Oft werden historische Stiegen oder Treppen besichtigt, bewundert und fotografiert, etwa die Doppelhelix in Schloss Chambord an der Loire, die Wendeltreppe in der Sagrada Familia zu Barcelona oder die Bramante-Treppe (Doppelkegeltreppe) von Gustav Peichl in Bonn.
Chambord/Loire © by Stefanie Stoelen Sagrada Familia, Barcelona © unknown
Abb. 4 - Schloss Chambord an der Loire Abb. 5 -Sagrada Familia in Barcelona
Bundeskunsthalle, Bonn © by g. epperlein Scala Santa, Roma © by Glyn Thomas
Abb. 6 - Bundeskunsthalle in Bonn Abb. 7 - Scala Santa in Rom
Lebt der Wunsch unserer Vorfahren noch in uns, auf den Thron zu steigen? Obschon das ‚Besteigen' einer Stiege mit einer körperlichen Belastung verbunden war, lag ein Ziel vor Augen, das es in verschiedener Hinsicht zu erreichen galt - man denke nur an das Emporknien auf der Scala santa in Rom! Heute blieb vom ‚Besteigen' einer Treppe, um eine andere Ebene zu erreichen und sich zu etwas höherem zu erheben, kaum mehr als die körperliche Anstrengung übrig. Prompt wurde die Treppe schwerfällig. Seit der Industrialisierung verlor sie an Bedeutung und wurde immer mehr zum Nebenprodukt: einst eine edle Dienerin wurde sie zur lästigen Dienstleisterin, entsprechend hässlicher und unbedeutender. Sie musste anderen technischen Errungenschaften weichen, dem Aufzug, der Rolltreppe, so wie mancher steile Aufstiegspfad auf einen Gipfel der Seilbahn wich. Zu Fuß zu gehen verliert zunehmend an Bedeutung. Einige Kulturkritiker sehen den Fußgänger gar als eine vom Aussterben bedrohte Spezies an.
Im öffentlichen Raum erfüllt die Stiege noch soziale Funktionen, etwa als Begegnungs- oder Versammlungsplatz, als Treffpunkt. Wem wäre zum Beispiel die spanische Treppe im römischen Borghesequartier fremd?
Im Raumerleben an sich kommt der Treppe große Bedeutung zu. Steigt man hinauf oder hinunter, lässt dies die Umgebung von jeder erreichten Ebene ein wenig anders erscheinen. Stufe um Stufe wechselt die Perspektive in rhythmischer Abfolge, und die Welt sieht „von oben ganz anders aus”. Der Mensch selbst ist in Bewegung, wird gefordert und nimmt einiges an Information auf. Der Raum wird in seiner dritten Dimension erkannt, womit die eigene Verortung an Genauigkeit gewinnt. Der Architekt und Bauforscher Bernard Rudofsky vermerkt: Eine Treppe hinauf- und hinunterzusteigen erforderte die Entfaltung von Anmut und Grazie!1
Piranesi ca.1760: Scala di Spagna, Roma © in Rudovsky: op.cit.
Abb. 8 - Spanische Treppe in Rom
2. Richtlinien und ihre Notwendigkeiten
Wenn man heute als angehende Architektin eine Treppe entwerfen will, muss ziemlich viel Know-how erworben werden. Nicht nur konstruktives Wissen zu beherrschen gilt es oder allgemein bekannten Regeln zu gehorchen, wie z.B. optimalen Abmessungen, sondern es braucht vor allem auch eine Auseinandersetzung mit allerhand Richtlinien und Normen. Von einer konkreten Bauordnung bis hin zu ÖNORM-Festlegungen sind Regeln aufgestellt worden, an die sich zu halten unumgänglich ist. Auf den ersten Blick kommt das Gefühl auf, als Entwerferin sehr wenig Spielraum zu haben, was die künstlerische Inspiration ziemlich einschränkt. Darüberhinaus werden die Verordnungen alle paar Jahre überarbeitet, wobei immer weniger Spielraum übergelassen wird.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass in kaum einem anderen Land so strenge Normen gelten wie in Österreich. Sogar das regelwütige Deutschland setzt in Bezug auf Treppen, Handläufe und Umwehrungen weniger strenge Bestimmungen.
Die Richtlinienbefürworter bringen etliche Gründe für ihre strengen Vorgaben vor. Bei dem Baufachseminar „Vorsicht Treppe - Achtung Geländer”2 in Deutschland 2010 wurde über Treppen, Geländer sowie Handläufe und die dazugehörigen Regelwerke diskutiert. Dabei wurden die strengen Normen aus deren Sicht gerechtfertigt. Als einer der Hauptgründe wird die Stolpergefahr genannt, wofür auch die Statistik spricht: In Deutschland ereignen sich jährlich mehrere hunderttausend Treppenunfälle mit ca. 1000 Toten.3 In Österreich sterben im Jahr um die 70 Personen auf Grund solcher Unfälle bei 47700 Stürzen. In der Unfallstatistik des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) liegt der Treppensturz nach Unfallart (Top 5)4 an vierter Stelle. Immerhin, an erster Stelle liegt mit 157900 Vorfällen der Sturz auf waagrechter Ebene, das heißt dreimal so viel. Im Jänner 2009 hat das KfV eine Presseaussendung5 über die tödlichen Unfälle auf der Treppe lanciert, aus welcher hervorgeht, dass pro Woche mindestens ein Senior verunglückt. Das sind 83% aller tödlichen Treppenunfälle in Österreich. Davon passieren 66% der Unfälle in den eigenen vier Wänden, weitere 10% in der näheren Umgebung. Um mehr Sicherheit in Stiegenhäusern zu erlangen, empfiehlt das KfV helle Beleuchtung, sichere Handläufe sowie rutschfeste Stufen.
Interessant wäre es zu studieren, wie sich Treppenunfälle, sagen wir einmal über die letzten 100 Jahre, statistisch entwickelt haben. Die spannende Frage würde nämlich lauten: Haben die Regelungen eine Verbesserung gebracht?
Hier ein kurzer Überblick über die österreichischen Institutionen und deren Vorgaben.
ÖNORM:
Von ihrem Wesen her sind Normen Empfehlungen. Ihre Anwendung ist somit freiwillig (ausgenommen gesetzlich verbindliche Normen), aber naheliegend, da Normen den aktuellen Stand der Technik dokumentieren, das was in einem bestimmten Fachgebiet ‚Standard' ist.6
ÖNORM B5371 beinhaltet Regeln über Treppen, Geländer und Brüstungen in Gebäuden und Außenanlagen. Andererseits ist die OIB-Richtlinie ebenfalls in der Wiener Bauordnung zu finden und somit eine Rechtsvorschrift.
Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB)7:
Ausgangslage für die Gründung des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB) im Jahr 1993 war die Notwendigkeit, den hohen innerösterreichischen Koordinierungsbedarf im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bauproduktenrichtlinie auf effiziente und verwaltungsökonomisch sinnvolle Weise zu decken. Seit 2007 wird durch die OIB-Richtlinien angestrebt, bautechnische Vorschriften länderübergreifend zu harmonisieren. Die OIB-Richtlinien sind ebenso stark an die ÖNORMen orientiert.
OIB-Richtlinie 4 befasst sich mit Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit.
Und in der Arbeitsstättenverordnung (AStV)8 der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales finden sich auch Bestimmungen, wie man mit einer Stiege, einem Geländer und einem Handlauf umzugehen habe.
Bevor wir zur Besprechung aktueller Richtlinien übergehen, machen wir einen kurzen Abstecher in die historische Entwicklung von Maßen und Regeln. Der römische Baufachmann Vitruv (I. Jahrhundert vor der Zeitenwende) gibt in seinem Werk Zehn Bücher über Architektur9 das pythagoräische Winkelmaß an, um ein bequemes Stiegensteigen zu ermöglichen und die passende Länge einer Treppenwange herzustellen.
Winkelmass © in Vitruvius Pollio: op.cit. Treppenwangenteilung © in Vitruvius Pollio: op.cit.
Abb. 9 - Winkelmass Abb.10 - Teilung der Treppenwange
Leonardo da Vinci (1452-1519) hat sich mit Studien zu Körperhaltung und Bewegungsabläufen10 befasst. Es gibt ein paar Skizzen, mit denen er veranschaulicht, wie das Besteigen einer Treppe geschieht.
Haltungsstudien © in Da Vinci: op.cit.Haltungsstudien © in Da Vinci: op.cit.
Abb. 11 - Studien zu Körperhaltung und Bewegungsabläufen
Der französische Mathematiker, Ingenieur und Architekt François Blondel (1617-1686) hat als erster die Stufenmaße in seinem Buch Cours d'architecture (1683)11 wissenschaftlich erforscht und eine Schrittmaßregel aufgestellt, die bis heute, mit minimalen Anpassungen, ihre Gültigkeit behalten hat, nämlich die Formel
2S + A = 65 cm
S … Stufenhöhe,
A … Stufenauftritt
Die aktuelle ÖNORM beschreibt das Steigungsverhältnis mit der Formel12
2h + a =62 ± 3 cm
h … Stufenhöhe,
a … Stufenauftritt
Der Steigungswinkel oder das Steigungsverhältnis einer Treppe entscheidet schliesslich, ob eine Treppe bequem und zügig oder aber mit starker Anstrengung zu bewältigen ist. Wie man sieht, hat der Mensch in letzten 400 Jahren nachweislich wenig in seinen Bewegungsabläufen geändert. Da die einzelnen Menschen unterschiedlich groß sind, kann es kein Idealmaß einer Treppe geben.
2.1. Der 12-cm-Abstand
Ohne die allgemeinen Grundsätze und andere durchaus nachvollziehbare Vorgaben seitens der Institute zu leugnen, kommen wir auf den ‚magischen' Abstand von 12 Zentimetern zu sprechen. In der Planung und beim Entwurf einer Treppe spielt dieser Abstand eine tragende Rolle.
Beginnen wir mit einem kurzen Vergleich zwischen ÖNORM und deutscher Industrienorm (DIN), welche an Treppen unterschiedliche Anforderungen stellen. Während die ÖNORM13 zwischen Haupt- und Nebentreppen unterscheidet, differenziert die deutsche Norm (DIN) die Hauptmaße zwischen Gebäuden im Allgemeinen und Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen sowie zusätzlich zu jeder Sparte zwischen Baurechtlich notwendigen Treppen und Baurechtlich nicht notwendigen Treppen.14
Die DIN unterscheidet also zwischen verschiedenen Nutzungen, nämlich zwischen Wohnungen und Gebäude im Allgemeinen. Die ÖNORM macht es sich hingegen einfacher, indem sie die unterschiedlichen Treppennutzungen auf die Haupttreppe reduziert; denn mit Nebentreppen sind nur solche gemeint, die zusätzlich zu den notwendigen Haupttreppen errichtet werden, oder sie zu Räumen bzw. Bereichen einer nicht alltäglichen Nutzung führen (z.B. Nebenräume im Keller oder Dachgeschoß, Galerie- bzw. Abstellflächen als zweite Ebene in Wohnräumen).12
Wenden wir uns jetzt der Zahl 12 zu. In Österreich ist bei einer offenen Treppenausführung ein lichter Abstand zwischen Trittfläche und Unterkante der nachfolgenden Stufe von maximal 12 cm zulässig (um die Gefahr des Einklemmens des Fußes zu verringern)12, und zwar sowohl seitens der ÖNORM als auch der OIB-Richtlinie. Das heißt somit: eine schlanke Treppe, wie man sie aus internationalen Architekturzeitschriften und -blogs kennt, ist in Österreich unzulässig, es sei denn, es handle sich um eine Neben- oder Zweittreppe. In der DIN gilt diese Beschränkung nur für Gebäude im Allgemeinen, also nicht für Wohnungen.
Schwarzes Haus © 2008 by Rainer Retzlaff A House © 2009 by FKL Architects
Abb. 12 - Schwarzes Haus, Soho Architects 2008 Abb. 13 - A House, FKL 2009
Noch einseitiger verhält sich die Geschichte im Zusammenhang mit dem Geländer. Sowohl in der OIB-Richtlinie als auch in der ÖNORM gelten die beiden Bestimmungen
4.1.3 (OIB) Öffnungen in Absturzsicherungen dürfen zumindest in einer Richtung nicht größer als 12 cm sein. Im Bereich von 15 cm bis 60 cm über fertiger Stufenvorderkante oder Standfläche dürfen keine horizontalen oder schrägen Umwehrungsteile angeordnet sein, es sei denn, die Öffnungen sind in der Vertikalen nicht größer als 2 cm oder ein Hochklettern wird auf andere Weise erschwert.
4.1.4 (OIB) Bei Geländern über einem Treppenlauf ist der untere Abschluss so auszubilden, dass zwischen Geländerunterkante und den Stufen ein Würfel mit einer Kantenlänge von höchstens 12 cm durchgeschoben werden kann. Bei Geländern neben einem Treppenlauf ist der untere Abschluss so auszubilden, dass zwischen der Geländerunterkante und den Stufen ein Würfel mit einer Kantenlänge von höchstens 7,5 cm durchgeschoben werden kann.
Dabei darf der lichte Horizontalabstand zwischen Umwehrung und Treppenlauf nicht mehr als 3 cm betragen. Bei Setzstufen darf der offene lichte Abstand höchstens 12 cm betragen. Für Absturzsicherungen in horizontalen Bereichen gilt die Anforderung sinngemäß
.15
In der Erläuterung zur OIB-Richtlinie 4 wird zudem darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen von 4.1.3 und 4.1.4 ebenfalls für solche Bauwerke gelten, die Kindern zugänglich sind. Zu solchen Bauwerken zählen beispielsweise neben Kindergärten, Schulen und Wohngebäuden auch öffentliche Gebäude, Tourismusbetriebe, Banken, Büros, Arztpraxen.16
Letztlich heißt das so viel wie überall. Die Ausnahme bildet ein reines Industriegebäude, wo sichergestellt ist, dass keine Kinder hinein dürfen.
Das Geländer-Thema wird in der DIN doch um einiges flexibler behandelt. Für Wohnungen gibt es gar keine Vorgaben, die Öffnungen im Geländer betreffen. Nur für Gebäude im Allgemeinen wird bestimmt:
In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, darf der lichte Abstand von Geländerteilen in einer Richtung nicht mehr als 12 cm betragen und die Geländer sind so zu gestalten, dass ein Überklettern des Treppengeländers erschwert wird, z. B. durch Anordnung senkrechter Stäbe oder einer Scheibe im unteren Bereich bis zu einer Höhe von 70 cm oder einem um mindestens 15 cm nach innen gezogenen Handlauf.17
Das bedeutet: nur in Gebäuden in denen sich die Kinder unbeaufsichtigt befinden, wie z.B. Kindergärten, muss die Regel befolgt werden.
Als die OIB Richtlinie 2007 beschlossen und in die 5. Auflage der Bauordnung für Wien implementiert worden ist, hat deren Herausgeber, Hon. Prof. Dr. Heinrich Geuder, in seinem Vorwort folgendes vermerkt:
Ich habe Zweifel, ob die vom OIB bereits vorgelegten Richtlinien zur Bautechnik den Wiener Vorstellungen voll gerecht werden und wieweit hier Eingriffe möglich sein werden. Aus anderen Gesetzgebungsbereichen mit Verbindlicherklärungen weiß ich außerdem, daß derartige Regelungsmuster extrem fortschrittsfeindlich sind, weil sie Neues nicht zulassen.18
Folgende Treppen- oder Geländertypen darf man also derzeit in Österreich nicht bauen:
Ministry, Brasilia © by Adam Gebrian Ministry, Brasilia © by Arum
Abb. 14 und 15 - Ministry for External Relations in Brasilia (Oscar Niemeyer 1962)
Casa sotto una foglia © by Feiersinger Théâtre des Champs-Elisées, Paris © 2009 by Kumo Wohnhaus Giefer © in Mielke et al.: op.cit.
Abb. 16 - Casa sotto una foglia
(Giò Ponte 1969)
Abb. 17 - Théâtre, Paris
(Auguste Perret 1913)
Abb. 18 - Wohnhaus
(A. Giefer 1953)
Hôtel Tassel, Brüssel © in Mielke et al.: op.cit. Wohnhaus, Nijmwegen © by Arthur Bagen DNA Staircase, Rendering © unknown
Abb. 19 - Hôtel Tassel, Brüssel
(F. Borsi/P. Portoghesi 1893)
Abb. 20 - Wohnhaus, Nijmwegen
(Bert Dirrix 1995)
Abb. 21 - DNA Staircase
(Ross Lovegrove 2005)
Warten wir einfach auf bessere Zeiten?
3. Norm versus Form
Was also ist aus der herrlichen Treppenbaukunst geworden?
Die in Österreichs Normwelt zu ‚magischen Ehren' gekommene Zahl 12 greift tief in die Gestaltungsfreiheit ein, vor allem in Bezug auf Geländer. Nimmt man heutzutage eine internationale Architektur-Zeitschrift in die Hand oder durchsucht einschlägige Internetforen, so findet man in den meisten Fällen Geländerbauten oder -entwürfe, die in Österreich laut Vorschrift nicht errichtet werden dürfen. Wer hierauf umständlich so zu planen versucht, dass den Richtlinien Genüge getan wird, bekommt das Gefühl, die Norm würde die Treppe entwerfen und nicht die Architektin. Anstatt planend zu agieren, muss auf enge Vorgaben von außen reagiert werden. Welche Möglichkeiten bleiben dann der Gestaltung noch?
In der Stahlgeländergestaltung werden hauptsächlich vertikal angeordnete Stäbe verwendet, zwischen denen der Abstand eben nicht größer als 12 cm betragen darf. Als Alternative wird deshalb öfters zu dicken Glasscheiben gegriffen, die weitum in Mode gekommen sind, ähnlich Jean Nouvels Rostblechen. Zuweilen wird auf das Glas noch eine Folie geklebt, die dessen Undurchsichtigkeit bewirken soll, etwa bei einem Terrassengeländer. Das Glas wird dadurch wieder ‚materialisiert', was den Eigenschaften und damit den Vorteilen des Glases widerspricht, wie z.B. Transparenz oder Spiegelung. Wesentlich seltener werden übrigens Seil- oder Lochgeländer angewandt.
Ein Stabgeländer kommt immerhin günstiger als eines aus Glas. Das führt dazu, dass die Stiegenhäuser einander immer mehr ähneln, die mit Balkonen durchsetzten Fassaden immer einheitlicher werden. Soll das die Richtung sein, in die sich die Architektur bewegt: zunehmend einheitlicher und standardisierter?
Man wird das Gefühl nicht los, dass nicht nur die Normen harmonisiert werden sollen, sondern auch die Architekten. Das wäre fatal! Architektur darf nicht zum einheitlichen Produkt verkommen. Nicht Normen bauen ein Haus, sondern die Architektin, welche gewiss nicht als Ausführungsorgan gelten kann. Ganz im Sinne von Herrn Prof. Geuder, der im oben zitierten Vorwort zur „Wiener Bauordnung” von fortschrittsfeindlichen Regelungen schrieb, die kaum Neues zulassen würden, können wir ein Schritt weitergehen, indem wir feststellen, dass derlei Vorschriften gestaltungshemmend wirken. Nicht erst seit der Wiener Secession 1897 weiss man, dass zwar jede Zeit ihre Kunst, die Kunst jedoch ihre Freiheit braucht. Die Architektur ist keineswegs nur aufgefordert, Festigkeit (firmitas) und Nützlichkeit (utilitas) beizubringen und zu gewährleisten, vielmehr hat schon Vitruv in seiner Theorie betont, dass die Schönheit (venustas) einen entscheidenden Beitrag zum Bauwerk leistet. Alle drei Kategorien mögen gleichrangig und einander ergänzend zur Entfaltung gebracht werden.
Betrachtet man etliche Innenhöfe oder Stiegenhäuser aus der Gründerzeit, dann sieht man schnell, wie viele Treppen und Geländer nicht den heutigen Normen genügen. Passieren dort mehr Unfälle als da, wo der 12-cm-Abstand penibel eingehalten worden ist? Wie werden wohl die Treppen in naher Zukunft aussehen? Jedenfalls wird heute in den meisten Bauprojekten die Stiege als Fluchtweg geplant und ausgeführt. Meistens wird angestrebt, sie mit dem kleinstmöglichen Raumbedarf unterzubringen und dort anzuordnen, wo sie am wenigsten ‚stört'. Geländer und Handlauf werden stur nach Norm angebracht, ebenso lieblos wie ‚kindersicher', da sie lediglich der Stützfunktion dienen. Da hilft dem Menschen nicht einmal, blind zu sein, denn der Tastsinn bleibt genauso unbefriedigt. Manchem Friedhofszaun scheint in Wien mehr Aufmerksamkeit gewidmet worden zu sein.
In der Donaumetropole finden sich selten neu errichtete Wohnhäuser, in denen der Eingang oder das Vestibül in Zusammenklang mit der Stiege ein stimmungsvolles Entrée bietet, welches eigentlich eine Art Visitenkarte des Gebäudes wäre. Betritt man so ein meist ungenügend ausgeleuchtetes, enges Treppenhaus mit kühlen Oberflächen, dann stellt sich ein Gefühl der Beklemmung ein. Die Gründerzeithäuser bieten hingegen noch ein Stiegenhaus, in welchem spürbar wird, dass Treppe und Geländer, ja sogar dem Handlauf eine repräsentative Bedeutung zukommen. Mit großer Liebe zum Detail wurden Geländer oder Treppenabschlüsse ausgeführt, raumgreifend und optisch anspruchsvoll. Ein solches Haus zu betreten, erregt ein mehr oder weniger bewusstes Willkommenheitsgefühl. Die Räume wirken durch wohlproportionierte Gestaltung auf den Menschen, erst recht die Treppe mit ihrem dynamischen Charakter. Je nachdem, welche Beachtung ihrer Erstellung geschenkt worden ist, kann eine Stiege beängstigend oder erhebend auf die sie Besteigenden wirken.
Sowohl Scalalogen19 als auch Bernard Rudofsky beschreiben interessanterweise den Umstand, dass eine Treppe die Gewohnheiten ihrer Nutzer wiedergibt: Treppen sind, was ihre genauen Eigenschaften anbelangt, nur so gut wie ihre Benutzer.20 Das heißt, der Treppenbau entwickelt sich mit dem Nutzerverhalten mit. Bei uns, könnte man behaupten, habe sie sich rückentwickelt. Doch scheint dies nicht nur in Österreich passiert zu sein. So schreibt Rudofsky in seinem Buch, „Straßen für Menschen”: Falls die Amerikaner je wieder das Gehen lernen, könnten Treppen noch einmal einen rechtmäßigen Platz bekommen.20 Kein Wunder also, dass die Treppe zunehmend an Bedeutung verliert und somit auch an Gestaltungsqualität.
Eine wichtige Rolle spielen die Mitte des XIX. Jahrhunderts entwickelten Aufzüge. Welcher Durchschnittsbewohner steigt noch eine Treppe hoch, wenn er einen Lift benutzen kann? Der Aufzug hat den Siegeszug der Hochhäuser und Wolkenkratzer eingeleitet. Dort tragen einen mehrfach gestaffelte Lifte durch Schächte, die von irgendwelchen Fluchttreppen oder Feuerleitern umgeben sind. Überspitzt ausgedrückt: Je höher man baut, desto tiefer sinkt die Bedeutung der Stiege. In letzter Zeit fertiggestellte öffentliche Projekte wie Bahnhöfe, Flughäfen oder Einkaufszentren zeigen zwar ausladende Rolltreppen, die Stiege selber aber verkümmert zum Stiefkind der Architektur.
In Wohnbaubereich werden des öfteren noch beeindruckende internationale Errungenschaften veröffentlicht, welche freilich in Österreich nicht realisierbar wären. Das Haus Case von Jun Igarashi Architects ist nur ein Beispiel von vielen, das zeigt welche Leichtigkeit ein junger Architekt an den Tag legen kann, wenn man ihm die Gestaltungsfreiheit lässt. So ein Projekt wäre jedoch ein Albtraum für die, welche den ‚grauen Willen' vertreten.
Bestenfalls würde eine schwungvolle Treppe als Kunstobjekt zugelassen werden, als raumbildendes Element, als eine Skulptur. Das kann bei entsprechendem Platz- und sonstigem Vermögen durchaus seinen Reiz haben. Ihre wesentliche Bestimmung wird ihr dadurch allerdings genommen: die Benutzbarkeit! An der Doppelspiraltreppe „Umschreibung” (2004) in München kann dies deutlich erkannt werden. Aus scalalogischer Sicht ist diese Kombination aus Spiral- und Zwillingswendeltreppe einzigartig, doch ist sie nicht betretbar, schon weil deren Gleichgewicht in Frage gestellt würde.
Werden architektonische Erscheinungen in Österreich immer weniger der Dreiheit (trinitas) nach Vitruv gerecht? Immerhin würde in diesem Fall mit einer zweitausendjährigen Erfahrung gebrochen, auf der nicht nur die abendländische Baukultur beruht.
Case House © 2012 by Daici Ano
Abb. 22 - Case House (Jun Igarashi Architects, Hokkaido 2012)
Case House © 2012 by Daici Ano Endlose Treppe © 2004 by Oliver Raupach
Abb. 23 - Case House
(Jun Igarashi Architects, Hokkaido 2012)
Abb. 24 - Endlose Treppe
(Ólafur Elíasson, München 2004)
4. Eigenverantwortung des Menschen
Lassen wir noch ein paar kritische Gedanken zum Trend hin zu einer genormten Gesellschaft und damit auch Architektur zu.
Ohne Zweifel braucht der Mensch gewisse Rahmenbedingungen. Schon die Natur gibt ihm solche zahlreich vor. Und im sozialen Umfeld kommen wir ohne Abmachungen, Verträge und Gesetze nicht aus. Was soll jedoch ein unüberschaubares Mehr an Bestimmungen bringen? Tatsächlich weniger Unfälle? Ein reibungsloseres Aneinandervorbei? Eine durchgreifende Absicherung aller Lebensbereiche?
Gehört es nicht gerade zum individuellen Menschen, sich bewusst durch öffentliche und private Räume zu bewegen, wachsam durch Stadt und Haus? Mit offenen Augen wahrzunehmen, was seine Umgebung ihm bietet? Wer sich also herausnimmt, dem Menschen Eigenverantwortung abzunehmen, schränkt dessen Freiheit ein, den Wesensausdruck seiner Würde. Wie oft geschieht dies ohne Not und noch dazu ungefragt!
Gewiss werden wir immer wieder abgelenkt und eingelullt. Die Herausforderungen an unsere Konzentration nehmen zu. Schon länger braucht es eine deutliche innere Gegenwehr, um der Flut an äußeren Reizen stand zu halten. Und wir verfügen über unterschiedlich starke Kräftepotentiale, damit umzugehen.
Ja, in ein paar Jahren werden neue Unfallstatistiken wahrscheinlich eine relevante Anzahl moderner Unfälle belegen, weil zum Beispiel manche dank Ohrstöpseln und Smartphone irgendwo angerannt sind. Sind dann Vorschriften zu erwarten, die den Fußgänger zur Strafkasse bitten, wenn er sich oder jemanden anderen wegen kommunikationsbedingter Ablenkung verletzt? Autolenkern ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt bereits jetzt untersagt; es wird sogar geahndet, obschon ähnlich milde wie das Hinterlassen von Hundekot.
Stellen wir uns einmal einen Stiegenunfall vor, der zu einer Schädigung führt, weil während des Hinauf- oder Hinabsteigens nicht der Handlauf berührt worden ist, sondern ein Bildschirm. Welche Baunorm wird derlei ausschliessen können? Auf uns wird da einiges an heiklen Fällen zukommen. Abzuwarten bleibt, wie die Gesellschaft einerseits und der ‚graue Wille' anderseits die ganze Problematik lösen werden. Nur, eine jede Bürgerin, ein jeder Bürger wirkt fortwährend an dieser Lösung mit!
5. Schlusswort
Die vorliegende Arbeit ist durch ein Zitat der deutsch-jüdischen, in New York zu Ansehen gekommenen Politikwissenschaftlerin Hannah Arendt inspiriert worden: „Denken ohne Geländer”. Das Denken, so führt die auch als Philosophin bekannte Frau aus, erweist sich als von einem Geländer umgeben, das dem Menschen von Kindesbeinen an umgelegt wird. Dieses tritt als vorgefasste Meinung, Denkrichtung oder Überlieferung in Erscheinung, wie sie von den Vorfahren in die Gesellschaft geprägt und von Eltern wie Schulen weitergereicht werden. Arendt suchte einen Weg, die Denkmuster und die damit verbundenen Gewohnheiten zu verstehen, um sich von diesen befreien zu können. Sie wollte Platz für das Entstehen von ungewohnt Neuem schaffen.
Anhand der Stiegen oder Treppen mit ihren Geländern und Handläufen wurde in dieser Arbeit der Versuch unternommen, nachzufragen, wo sich die Architektur gegenwärtig befindet und welche Tendenzen daraus lesbar sind. Dabei zeigte sich, dass mehrere Faktoren in den vergangenen hundert Jahren für Moden und Trends in der Architektur verantwortlich sind, wie etwa
- die Industrialisierung und der damit verbundene technische Fortschritt,
- die sich dadurch ändernden Gewohnheiten der Nutzer,
- das kostengünstige, zeitsparende Bauen um mehr Profit willen,
- Sicherheitsanforderungen, die sich mit einer älter werdenden Gesellschaft verändern,
- die Normierung und Harmonisierung des Bauwesens, welche immer detaillierter und ausführlicher werden.
Unter dieser Entwicklung hat die einst elegante, ja noble ‚Dienerin des Bauwerks' arg gelitten.
Normen und Spielregeln können den Menschen schützen und ihm ein Leben bieten, das möglichst einwandfrei und reibungslos verläuft. Dagegen wäre an sich nichts einzuwenden. Der Protest richtet sich jedoch gegen ein Zuviel an Bestimmungen, letztlich gegen Vorschriften um des Vorschreibens willen. Denn wird eine gelungene Architektur gewünscht, dann muss diese genügend Spielraum haben, um sich entfalten zu können. Auch muss sie flexibel gestalten können, da doch jedes Bauvorhaben eigene Anforderungen stellt und deshalb eigene Lösungen braucht. So wenig ein Mensch dem anderen gleicht, so wenig gleicht ein Gebäude dem anderen, selbst wenn es sich um Reihenhäuser oder sonstige Stereotypen handelt.
Wird die Baukunst durch überbordende Reglementierung in Ketten gelegt, läuft sie Gefahr, zu verkümmern. Das Beispiel der Treppe spricht eine deutliche Sprache. Damit würde der Mensch ebenfalls verkümmern, wird ja sein Erdendasein von den Räumen seiner Umgebung entscheidend mitgeformt.
Anmerkungen mit Quellenangaben
1) Bernard Rudofsky, Straßen für Menschen, Salzburg und Wien: Residenz Verlag 1995; S.159
(Originaltitel: Streets for People, New York: Doubleday & Company 1969)
2) Klingenhöfer, Gerhard: Der Bausachverständige, Gießener Baufachseminar Nr. 82, Treppen, Geländer und Umwehrungen, Neue Regelwerke DIN 18065 und BVM-Geländerrichtlinie sowie TRAV, ETB und Hessische Bauordnung 2010.5; S.10f
3) Bundesamt für Statisitk: Tote in Deutschland nach Unfallursachen im Jahr 2010
4) Kuratorium für Verkehrssicherheit: Freizeitunfallstatistik 2010; S.34f
5) Kuratorium für Verkehrssicherheit: Treppensturz: Pro Woche ein tödlicher Unfall für einen Senior, Wien: Presseaussendung vom 07.01.2009
6) Austrian Standards Institute: ÖNORM B 5371, 2
7) Österreichisches Institut für Bautechnik: OIB: Richtlinie 4, Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit, Wien: ÖIB 2011
8) Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem, Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Arbeitsstättenverordnung, Wien: Fassung vom 27.01.2014; §4. Stiegen
9) Marcus Vitruvius Pollio: Baukunst, II. Band, Bücher VI-X, Zürich und München: Verlag für Architektur 1987; S.186ff
(Originalausgabe aus der lateinischen Urschrift übersetzt von August Rode, Leipzig: Göschen 1796)
10) Leonardo da Vinci, The Royal Library, Windsor Castle, London
11) Friedrich Mielke/Gesellschaft für Treppenforschung (Scalalogie) e.V.: Scalalogia, Schriften zur internationalen Treppenforschung Band II., Eichstätt/Wien: Franz-Sales-Verlag 1986; S.13
12) ÖNORM B 5371, 8
13) ÖNORM B 5371, 7f
14) DIN 18065, 11ff
15) OIB: Richtlinie 4, 6
16) OIB: Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit”, Wien: ÖIB 2011; S.6f
17) DIN 18065, 15
18) Heinrich Geuder: Bauordnung für Wien, Wien 2008.6: Linde Verlag; S.7
19) Die Scalalogie ist die Wissenschaft von der Bauweise, Eigenart und Wirkung der Treppen, kurz die Stiegen- oder Treppenkunde.
20) Rudofsky, op.cit.; S.160