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Zitatensammlung
Teil 2b: aus dem qor'ān
SURE 4, 'ejāt 27-37
en-nisā ~ DIE FRAUEN
geoffenbart zu Medina
4,27
'Allāh will sich euch in Gnade zuwenden. Jene aber, die ihren Begierden folgen, wünschen, dass ihr euch erniedrigt.
4,28
'Allāh will eure Last erleichtern, denn schwach wurde der Mensch erschaffen.
4,29
Ihr, die ihr glaubt! Zehrt euer Gut nicht gegenseitig in Falschheit auf. Treibt jedoch Handel in gegenseitigem Einvernehmen. Und bringt euch nicht selbst ums Leben; siehe, allerbarmend ist 'Allāh gegen euch.
4,30
Und wer's in böswillig und ungerecht tut, den werden Wir ins Feuer stossen; und leicht ist dies 'Allāh.
4,31
Wenn ihr's Schwerwiegende von dem Verbotenen meidet, werden Wir eure geringeren Vergehen tilgen und euch an einen ehrenvollen Ort führen.
4,32
Und begehrt nicht, womit 'Allāh den einen von euch vorm andren ausgezeichnet hat. Es bekommen die Männer ihren Anteil nach Verdienst und die Frauen ihren Anteil nach Verdienst. Und bittet 'Allāh um seine Gnade. Gewiss, alle Dinge kennt 'Allāh.
4,33
Und einem jeden haben Wir Erben für das bestimmt, was Eltern oder Angehörige hinterlassen haben oder jene, die euch durch Eid verbunden sind. So gebt ihnen denn ihren Teil; gewiss, aller Dinge Zeuge ist 'Allāh.
4,34
Die Männer tragen Verantwortung für die Frauen, da 'Allāh die einen vor den andren ausgezeichnet hat, und weil sie von ihrem Gut hergeben.¹ Darum sind tugendhafte Frauen ergeben und sorgsam in der von 'Allāh gebotenen Wahrung ihrer Geheimnisse². Diejenigen aber, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, warnt sie, meidet sie in den Betten und schlagt sie.³ Und wenn sie euch dann gehorchen, unternehmt nichts weiter gegen sie; gewiss, allerhaben ist 'Allāh und gross.
4,35
Und wenn ihr ein Zerwürfnis zwischen beiden befürchtet, dann ernennt einen Schiedsrichter aus seiner Sippe und einen Schiedsrichter aus ihrer Sippe. Wollen sie sich aussöhnen, wird 'Allāh Frieden zwischen ihnen stiften. Gewiss, allwissend ist 'Allāh, allweise.
4,36
Und dienet 'Allāh und setzet nichts an an Seine Seite; und erweiset Gutes den Eltern, den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem Nachbarn, der ein Anverwandter, und dem Nachbarn, der ein Fremder ist, dem Gefährten, den Reisenden und denen, die eure Rechte besitzt.⁴ Gewiss, den Hochmütigen liebt nicht 'Allāh, den Prahler.
4,37
Die da geizig sind und die Leute zum Geiz verleiten und die verhehlen, was 'Allāh ihnen in Seiner Gnade gab: den Ungläubigen haben Wir schmähliche Strafe bereitet.

K O M M E N T A R
1 Der Mann hat diese Aufgabe, wenn - und solange - er der Frau Schutz gewähren kann, aufgrund seiner vermuteten physischen und psychischen Besonderheit und finanziellen Leistungsfähigkeit. Moderate Moslems leiten daraus keinen generellen Vorrang ab.
2 el-gajb ~ das Unsichtbare
3 Moderate Moslem verstehen dies lediglich symbolisch als im Interesse der Aufrechterhaltung einer gefährdeten Ehe.
4 Dieser Ausdruck meint stets abhängige bzw. leibeigene Menschen, zB. Kriegsgefangene, auch Sklaven.
nach «Der Koran» und Koran Übersetzung
https://wfgw.diemorgengab.at/zit/WfGWzit780030083a.htm