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Zitatensammlung
Teil 2
Zitat von Christoph STRAWE zu
FREIHEIT und ÖKONOMIE
1 Freiheit wird auch für Steiner erst geschichtlich errungen, ja dem Reich der Notwendigkeit abgetrotzt: Es ist der geschichtliche Weg der Menschheitsentwicklung, der vom bloß „automatischen Handeln (nach natürlichen Trieben und Instinkten)” über das „gehorsame Handeln (nach sittlichen Normen)” zum „freien Geist” führt, der diese „Vorstufen der Sittlichkeit” überwindet, sich herausarbeitet aus Naturzwang und Normzwang.⁵ Wenn Steiner den menschlichen Freiheitsspielraum in der Geschichte auch größer einschätzt als Marx, ignoriert er so wenig wie dieser materiell-ökonomische Voraussetzungen der Emanzipation des Menschen. In den Berliner Arbeitervorträgen formuliert er mit aller Deutlichkeit: „Die alten Weltanschauungen stehen mit den alten ökonomischen Ordnungen, aber sie werden auch mit diesen fallen. Der ökonomisch befreite Mensch wird auch als wissender und sittlicher ein freier sein; und wenn die ökonomische Ordnung allen Menschen ein menschenwürdiges Dasein bringen wird, dann werden sie auch eine Weltanschauung zu der ihrigen machen, die den Geist ganz befreit.”⁶ Die kritische Wendung gegenüber dem marxistischen Freiheitsbegriff erfolgt an einer anderen Stelle: Für Steiner ist nicht nur die Vorstellung der bürgerlichen Aufklärer von der „natürlichen” Freiheit des Menschen schief, auch die marxistische von der gesellschaftlichen Natur der Freiheit verwechselt Bedingung mit Ursache: „Die Natur macht aus dem Menschen bloß ein Naturwesen, die Gesellschaft ein gesetzmäßig handelndes; ein freies Wesen kann er bloß aus sich selbst machen.”⁷ Auf dem Entwicklungsweg des Menschen und der Menschheit spielen „Normen ihre berechtigte Rolle”. Das Ziel jedoch „besteht in der Verwirklichung rein intuitiv erfaßter Sittlichkeitsziele.” Auch die Gesetze und Normen sind allesamt einmal der Intuition einzelner Menschen entsprungen, die ihnen Geltung verschafften; - unfrei ihnen gegenüber „wird nur der, der diesen Ursprung vergißt, und sie entweder zu außermenschlichen Geboten, zu objektiven vom Menschen unabhängigen sittlichen Pflichtbegriffen oder zur befehlenden Stimme seines falsch mystisch zwingend gedachten Innern macht.”⁸
2 Für Steiner ist der Freiheitsbegriff nur auf Individuen anwendbar, für Kollektivsubjekte unpassend. Kollektive Befreiung gibt es allenfalls im Sinne der Aufhebung von Verhältnissen des Zwangs und der Bedrängnis, die positive Freiheit ist jedoch eine „Freiheit wozu” und mit der Aufhebung von Freiheitsbeschränkungen noch nicht erreicht. Befreiung kann in einem System neuer Zwänge enden. So führte in der Bundesrepublik [Deutschland wie auch sonst in Europa] die erreichte Freiheit vom Faschismus nicht etwa zum Aufblühen eines freien Geisteslebens und grundlegender gesellschaftlicher Neugestaltung, sondern es begann stattdessen der Tanz ums goldene Kalb, „Wirtschaftswunder” genannt, die Anbetung des wirtschaftlichen Wachstums, das aus einem Mittel zur Befriedigung der Bedürfnisse selber zum ersten Bedürfnis wurde: ein Zustand der Unfreiheit.
S.176f
5 GA 4, S. 180.
6 GA 51, S .64f.
7 GA 4, S. 170.
8 ibd. 163, 171.
S.318
aus «Marxismus und Anthroposophie»
https://wfgw.diemorgengab.at/zit/WfGWzit002400176.htm